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Gleiche
Rechte und Solidarität bilden eine Säule unseres Europas.
Sie garantieren den sozialen Zusammenhalt unserer Gesellschaften.
Die
sozio-ökonomischen Rechte sind in gesellschaftlichen Kämpfen
errungen und in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von
1948, den ILO-Konventionen, der Sozialcharta von Turin 1961, den
UN-Abkommen über wirtschaftliche und soziale Rechte von 1966
sowie in der Gemeinschaftscharta der sozialen Grundrechte der
Arbeitenden von 1989 festgehalten worden.
Die
Verteidigung und Weiterentwicklung der sozio-ökonomischen Rechte
ist eines der Ziele unseres Europa.
Europa
ist auf allen Ebenen in solidarischer Weise dafür
verantwortlich, diese Rechte tatsächlich und effektiv zu
garantieren, gemäß den Grundsätzen der Unteilbarkeit
und Universalität. Sie sind integraler Bestandteil der
Grundrechte.
Die
genannten Rechte müssen vor europäischen und nationalen
Gerichten einklagbar sein. Jeder Gesetzesakt einer europäischen
Institution, der diese Rechte im Kern verletzt, muss vom Europäischen
Gerichtshof für null und nichtig erklärt werden können;
aber auch die nationalen Gerichte müssen erklären können,
dass diese nicht umgesetzt werden sollen. Der Zugang zum Gericht wird
allen garantiert, vor allem den wirtschaftlich minder bemittelten
Menschen.
Die
Achtung der sozio-ökonomischen Rechte stützt sich auf
folgende Grundsätze:
-
den
Grundsatz sozialer Nicht-Regression: Keine Entscheidung auf
europäischer Ebene kann Errungenschaften und soziale Rechte,
die in einem nationalen Gesetz verankert sind, in Frage stellen;
-
den
Grundsatz der Angleichung der Normen nach oben: Der rechtliche
Schutz für abhängig Beschäftigte muss gestärkt
werden und darf nicht auf den kleinsten gemeinsamen Nenner der
nationalen Gesetze schrumpfen. Die europäische
Meistbegünstigungsklausel muss vor allem für die Frauen in
allen Ländern gelten.
Die
Grundlage unseres Europa ist die Achtung der Rechte und der Würde
der abhängig Beschäftigten ungeachtet ihrer jeweiligen
Arbeitssituation.
Gleichheit,
Kooperation, Solidarität, die demokratische Geltendmachung der
Bedürfnisse und soziale Rechte sind höhere Werte Europas;
sie ersetzen die Konkurrenz und den Freihandel.
Jede/r
europäische Bürger/in hat das Recht auf eine gute
Lebensqualität, die vor Armut und Ausgrenzung schützt und
volle Teilhabe am gesellschaftlichen und kulturellen Leben
ermöglicht; das impliziert die Ausrottung von Erwerbslosigkeit,
ungeschützte Arbeits- und Lebensbedingungen, Armut und jeder
Form von Ausgrenzung.
Es
wird ein gemeinsames Niveau von Löhnen und Einkommen festgelegt,
das nicht unterschritten werden darf; dabei werden der
Entwicklungsgrad und die Errungenschaften jedes Mitgliedslands
berücksichtigt. Dementsprechend werden ein garantiertes,
individuelles Mindesteinkommen sowie ein Mindestlohn festgelegt und
ein Zeitraum für die Angleichung der sozialen Rechte „nach
oben“ bestimmt.
Das
Recht auf Erwerbstätigkeit und das Recht auf Einkommen werden
umgesetzt; jede Diskriminierung auf Grund des Glaubens, des
Geschlechts, der sexuellen Orientierung, der Meinungsäußerung
oder der Herkunft ist verboten. Der Grundsatz „gleicher Lohn für
gleiche Arbeit“ muss Wirklichkeit werden.
Jeder
Mensch hat das Recht auf freie Berufswahl.
Auch
Selbständige (Handwerker, Bauern) haben ein Recht auf Einkommen,
Bildung, Mindest- Arbeitsbedingungen, demokratische Vertretung.
Die
Verkürzung der Arbeitszeit wird ein gemeinsames Ziel in ganz
Europa sein, angefangen bei der allgemeinen Ausweitung der
35-Stunden-Woche.
Europa
setzt sich auf allen Ebenen dafür ein, dass der unbefristete
Arbeitsvertrag in ganz Europa die Norm wird.
Alle
Erwerbstätigen sind gegen Kündigung geschützt.
Willkürliche Kündigung ist untersagt. Das Recht der
Aktionäre, aus reinen Profitgründen Betriebe zu schließen,
wird aufgehoben. Jede Entlassung von ArbeitnehmerInnen muss von der
Garantie begleitet sein, ihnen eine Ausbildung, ein regelmässiges
Einkommen und eine Wiederbeschaffung ihres Arbeitsplatzes zu
ermöglichen.
Nachtarbeit
ist verboten für Minderjährige unter 18 Jahren und wird
ausnahmsweise nur in jenen Sektoren erlaubt, wo sie unumgänglich
ist.
Europa
anerkennt den sozialpartnerschaftlichen Dialog, die
Gewerkschaftsfreiheit und das Recht, Vereine zu gründen, als
fundamentale Werte. Alle ArbeitnehmerInnen haben:
-
das
Recht ihre VertreterInnen zu bestimmen und zu wählen;
-
das
Recht auf Tarifverhandlungen auf der Ebene des Unternehmens, der
Branche, des Nationalstaats und auf europäischer Ebene;
-
das
Recht Kollektivverträge über alle sie betreffenden
Angelegenheiten;
-
das
Recht zu streiken, einschließlich Solidaritätsstreiks und
politischen Streiks, auch auf nationaler und europäischer
Ebene. Aussperrung ist verboten.
Faire
Vertretung und Demokratie am Arbeitsplatz und in den Gewerkschaften
sind fundamentale Rechte auf allen Ebenen.
Demokratisch
gewählte Vertretungen der Beschäftigten und der
Gewerkschaften auf europäischer Ebene ist ein Bestandteil der
europäischen Demokratie.
In
allen Unternehmen, die Niederlassungen in verschiedenen
Mitgliedstaaten haben, muss es einen Europäischen Betriebsrat
(EBR) geben. Er hat das Recht auf Information, auf Vorabkonsultation
und auch das Recht, in Entscheidungen des Managements einzugreifen,
die den Umfang der Beschäftigung, die Arbeitsbedingungen und die
wirtschaftlichen Entscheidungen des Unternehmens betreffen. Damit
allen die gleichen Rechte garantiert sind, sind Unternehmen, die
Arbeit an Subunternehmer ausgliedern, für die Beschäftigten
der Subunternehmen verantwortlich.
Die
Systeme der sozialen Sicherheit, die Leistungen für Erwerbslose
und die Rentensysteme folgen in ihrer Struktur wie auch in ihrer
Finanzierung der Logik der Solidargemeinschaft, im Gegensatz zur
Logik der marktorientierten Individualisierung (Pensionsfonds,
Privatversicherungen etc.). Das öffentliche System sozialer
Sicherheit muss allen einen Lebensstandard in Würde sichern,
gleich unter welchen Umständen sie leben.
Damit
die Rechte in dieser Charta wirksam abgesichert sind, muss Europa auf
allen Ebenen ihnen angemessene politische, wirtschaftliche und
soziale Politiken entfalten. Vor allem das Steuer- und Sozialdumping
wird durch die Harmonisierung der Steuerpolitik beendet werden; die
öffentlichen Dienste stehen nicht länger unter
Wettbewerbszwang. |