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Die
Verteidigung der öffentlichen Dienste ist ein Kernstück des
anderen Europa.
Unabhängig
von ihrer unterschiedlichen Organisierung in den verschiedenen
Mitgliedsländern dürfen die öffentlichen Dienste nicht
den Gesetzen der Konkurrenz und des Gewinnstrebens gehorchen. Sie
müssen die Grundrechte befriedigen und jedem Menschen den Zugang
zu den gemeinsamen Ressourcen der Menschheit sichern.
Die
öffentlichen Dienste müssen demokratisch geleitet werden.
Sie müssen einen Prozess der gesellschaftlichen Wiederaneignung
unterstützen, indem sie die Befriedigung der persönlichen
Bedürfnisse mit einem Prozess der Bestimmung dieser Bedürfnisse
durch die Bürgerinnen und Bürger und einem Prozess der
öffentlichen Kontrolle untermauern – auf allen Ebenen, wo es
öffentliche Dienste gibt. Das gilt gleichermaßen für
Gesundheit, Bildung, Wohnen, Transport und Verkehr sowie alle
modernen Kommunikationsmittel.
Die
Kommerzialisierung und die Verkümmerung des Wissens, der Bildung
und der Forschung müssen aufhören.
Bildung
muss als ein Grundrecht anerkannt werden, das allen garantiert ist;
sie muss begleitet sein von einer realen kulturellen Entfaltung jedes
Einzelnen. Sie wird vermittelt durch öffentliche, gemischte und
nicht sexistische Bildungseinrichtungen, die:
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jedem
eine gesellschaftliche und kulturelle Emanzipation ermöglichen;
das Ordnungsprinzip der Ungleichheit unsere Gesellschaften in Frage
stellt; die soziale Integration befördert und soziale Selektion
vermeidet.Das Bildungssystem darf keine Diskriminierung auf Grund
der Herkunft, der Klassenzugehörigkeit, der körperlichen
Verfassung und des Geschlechts schaffen. Ob Kinder aus
Migrantenfamilien, körperlich Behinderte oder Opfer sozialer
Ausgrenzung – alle müssen in das Schulsystem integriert
werden und dürfen nicht durch verschiedene Studiengänge
davon ausgeschlossen werden.
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Das
Bildungssystem muss die aktive Teilhabe der SchülerInnen
während ihrer Schul- und Studienzeit fördern und jedem die
notwendige Zeit zum Lernen geben;
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es
muss den kritischen Geist befördern und jeder Form von
Bekehrungseifer entgegen arbeiten.
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Die
vollständige Unabhängigkeit von Bildung und Forschung sind
garantiert, für Studierende, Lehrende und Forschende
gleichermaßen. Sie entziehen sich der Logik kurzfristiger
Verwertbarkeit. Die Forschung erhält für ihre Aufgaben
genügend öffentliche Mittel: Produktion und Verbreitung
von Kenntnissen, Ausbildung für die und durch die Forschung,
Expertenwissen.
Gesundheit
ist ein Recht.
Das
Gesundheitswesen muss öffentlich, kostenlos und allen frei
zugänglich sein. Es muss die körperliche und
geistig/seelische Unversehrtheit der PatientInnen sowie des Personals
achten.
Die
Institutionen des Gesundheitssystems beteiligen sowohl das ärztliche
Personal wie auch die Bürgerinnen und Bürger. Letztere
werden an seiner Verwaltung aktiv beteiligt.
Ein
echtes Recht auf Wohnen für alle.
Jeder
Mensch hat das Recht auf eine ordentliche Wohnung. Dafür sorgen
öffentliche Vermittlungsdienste, die außerdem über
die finanziellen und rechtlichen Mittel verfügen, einen
umfangreichen sozialen Wohnungsbau zu fördern und der
Immobilien- und Grundstücksspekulation entgegen zu treten. |