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Unser
Europa achtet und garantiert in allen Bereichen den Grundsatz der
Gleichheit aller Bürgerinnen und Bürger in ihrer
Verschiedenheit.
Europa
anerkennt und garantiert das Recht von Männern und Frauen auf
einen gleichen Status und dessen tatsächliche Wirksamkeit als
einen Grundwert. Er bezieht sich auf alle Bereiche der Politik, der
Wirtschaft und des gesellschaftlichen und privaten Lebens ebenso wie
auf die sexuelle Orientierung.
Jeder
Bürger und jede Bürgerin nehmen gleichberechtigt am
politischen Leben teil. Die öffentlichen Institutionen führen
Pflichtverfahren ein, um eine gleiche Teilhabe von Frauen und Männern
in den Institutionen, den Führungsgremien und in den politischen
und gesellschaftlichen Gremien zu erreichen.
Alle
öffentlichen Institutionen sichern Frauen gegen jede Form des
Patriarchats die Menschenrechte und Freiheiten. Jede Frau wird in
jedem Land die freie Selbstbestimmung über ihren Körper
genießen, namentlich das Recht auf Schwangerschaftsabbruch, auf
Verhütung, auf frei gewählte Mutterschaft und auf
selbstbestimmte künstliche Befruchtung. Jede Frau erhält
das Recht, selber zu entscheiden, wie sie ihr Privatleben gestalten
will (Zölibat, Ehe, Konkubinat, Scheidung). Die Institutionen
sind verpflichtet, gegen jede Form des Patriarchats auftreten.
Die
öffentlichen Institutionen ergreifen bzw. fördern alle
Initiativen, die darauf gerichtet sind, sexuelle Gewalt gegen Frauen
und Kinder innerhalb und außerhalb der Familie zu unterbinden,
und ermutigen jedes Land, ein Rahmengesetz gegen solche Gewalt und
entsprechende Durchsetzungsmittel zu beschließen.
Europa
ist gegen die Kommerzialisierung der sexuellen Beziehungen und
garantiert Prostituierten ihre Bürgerrechte.
Jeder
Mensch, der sich dauerhaft auf dem Gebiet Europas niederlässt,
erhält seine Staatsbürgerschaft mit allen entsprechenden
Rechten.
Europa
anerkennt den Grundsatz der Freiheit der Niederlassung und der
Zirkulation von Personen als universelles Recht. Das Asylrecht ist
garantiert.
Die
öffentlichen Institutionen verpflichten sich, den Menschenhandel
und die Sklaverei in all ihren Formen zu unterbinden.
Europa
handelt entschlossen gegen jede Form von Rassismus,
Fremdenfeindlichkeit, sexueller Diskriminierung und Diskriminierung
auf Grund vermuteter oder realer Zugehörigkeit zu einer
Religionsgemeinschaft oder weltanschaulichen Richtung.
Europa
bekräftigt die Laizität der öffentlichen
Institutionen. Es sichert allen Bürgerinnen und Bürgern,
gleich welcher Herkunft, Anschauung oder welchen Glaubens, Würde
und Gewissensfreiheit sowie die freie individuelle und kollektive
Ausübung ihrer Religion – bei Respektierung der Rechte aller
Bürgerinnen und Bürger.
Alle
Völker haben das Recht auf Selbstbestimmung, bei Garantie der
Grundrechte für jede und jeden Einzelnen.
Jeder
Mensch, der einer nationalen Minderheit angehört, hat das Recht
sich frei zu entscheiden, als solche/r behandelt zu werden, ohne dass
ihm oder ihr aus dieser Entscheidung und ihrer realen Umsetzung
Nachteile erwachsen.
Die
öffentlichen Schulen respektieren die Muttersprache der
Schülerinnen und Schüler und Studierenden und nehmen
Rücksicht auf sie; ihre Unterrichtung wird gefördert.
Die
öffentlichen Institutionen tragen durch ihr eigenes Verhalten
dazu bei, dass materielle, kulturelle, symbolische und sprachliche
Barrieren zwischen den Völkern abgebaut werden. |