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Die
Europäische Union in der heutigen Form ist nicht demokratisch.
Es gibt keine Gewaltenteilung: Das Organ der Exekutive der Union hat
auch legislative Gewalt; der Europäische Rat und der Ministerrat
sind gesetzgebende Organe, stellen aber zugleich auch die Versammlung
der nationalen Exekutiven dar.
Wir
bekräftigen den Vorrang der Völker als unersetzliche Quelle
demokratischer Legitimation und der gleichberechtigten Beteiligung
von Männern und Frauen, die das gleiche demokratische Grundrecht
haben, an den Entscheidungen, die sie betreffen, mitzuwirken.
Es
muss ein Prozess der demokratischen Neugründung eingeleitet
werden: Völker und Bürger müssen im Aufbau eines
demokratischen und sozialen Europa die Hauptrolle spielen, damit die
politischen Entscheidungen und die Entscheidungen der Bürgerinnen
und Bürger sich gegen die Gesetze des Marktes und des Profits
durchsetzen.
Das
Europa, das wir vorhaben, wird eine Union der Völker sein: es
wird im Namen, durch und mit seinen Völkern aufgebaut, die auf
allen Ebenen demokratisch organisiert sind.
Die
europäischen Institutionen werden dann kein demokratisches
Defizit mehr haben, wenn wir in einer politischen Verfassung Europas
wirklich sagen können werden: „Wir, die Völker Europas“
anstelle von „Wir, die Staaten Europa“.
Der
Übergang von einem Europa der Staaten zu einem Europa der
vereinigten Völker wird auf kreative Weise stattfinden. Europa
muss geprägt sein von politischen Institutionen, die ihre
Legitimität entweder aus dem Willen der Völker ableiten,
der sich direkt in Volksbefragungen oder Basisinitiativen, indirekt
in der Wahl repräsentativer europäischer Versammlungen
äußert; oder durch die Teilnahme der europäischen
Bürgerinnen und Bürger an den verschiedenen politischen und
gesellschaftlichen Gremien auf den unterschiedlichen Ebenen (lokal,
regional, national etc.), in denen die sie betreffenden
Entscheidungen kollektiv gefällt werden.
Unsere
europäische Verfassungsdemokratie wird dann eine ganz neue
politische Gestalt annehmen. Politische Vertretung wird im
europäischen Raum eine Demokratie auf verschiedenen Ebenen sein
und die Vertretungen der Völker, der Staaten, der Regionen und
der lokalen Gemeinden mit einbeziehen. Eine solche transnationale
Demokratie wird sich außerdem auf eine nicht-hierarchische
Kooperation zwischen diesen verschiedenen Ebenen stützen. Daraus
folgt, dass sich der Aufbau der Institutionen auf den Dialog und die
Kooperation zwischen den verschiedenen gleichberechtigten politischen
und rechtlichen, nationalen und europäischen Instanzen gründen
muss und nicht auf die Hierarchien der verschiedenen europäischen
oder nationalen politischen Behörden und Rechtsinstitutionen.
In
jedem Fall werden sich die Bürgerinnen und Bürger an den
großen politischen, wirtschaftlichen und sozialen
Entscheidungen beteiligen. Dazu wählen sie und kontrollieren sie
ihre VertreterInnen. Auf jeder Ebene der Zuständigkeit sind die
Regierungsorgane gewählten Versammlungen rechenschaftspflichtig.
Diese müssen die Gesetzesinitiative und die politische Kontrolle
je nach ihrer Zuständigkeit ausüben – gemeinsam mit den
BürgerInnen sowie lokalen, regionalen und nationalen
Institutionen.
Damit
Europa wirklich demokratisch wird, müssen das Recht auf
Information und die Freiheit der Kommunikation als individuelle und
kollektive politische Grundrechte behandelt werden. Sie garantieren
die Autonomie in der Kommunikation, der Information, die Freiheit der
Bildung und die gleichberechtigte Teilhabe an den Informations- und
Kommunikationsnetzen im europäischen öffentlichen Raum. |